Rückblick auf den politischen Frühschoppen vom 02. Oktober 2011
   
  Der tragische Vorfall in dem japanischen Atomkraftwerk Fukushima hat  auf drastische Weise gezeigt, dass Atomkraft selbst in einem  Hochtechnologieland wie Japan durch die Menschen nicht beherrschbar  ist. Dieser in Japan stattgefundene größte anzunehmende Unfall, der so  genannte Gau, warf auch in Deutschland die Frage auf: Kann es in  Deutschland auch zu einer derartigen Atom Katastrophe kommen?   
  Die Frage  ist allerdings nicht, ob es in Deutschland zu einem Gau kommen kann; es  ist vielmehr eine Frage der Wahrscheinlichkeit. Deutschland liegt,  anders als Japan, nicht in einer „Georisikozone“, d.h. in einer Zone, in  denen es regelmäßig zu Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Tsunamis oder  sonstigen Naturkatastrophen kommt. Dennoch bleibt auch hier ein  Restrisiko: menschliches und technisches Versagen, Flugzeugabstürze oder  terroristische Anschläge könnten auch in Deutschland eine atomare  Katastrophe auslösen. Gefahrenquellen sind aber nicht nur die  Atomkraftwerke in Deutschland, sondern auch diejenigen im Ausland, die  sich in Grenznähe befinden. 
  Zum Beispiel liegt das französische  Atomkraftwerk Cattenom in unmittelbarer Grenznähe zum Saarland. Würde es  dort zu einem Fukushima-ähnlichen nuklearen Zwischenfall kommen,  müssten weite Teile des westlichen Saarlandes evakuiert werden. Zudem  käme es auch in Saarbrücken und St. Ingbert zu einer stark erhöhten  radioaktiven Strahlung, die insbesondere für Schwangere und Kinder  gesundheitschädlich sein könnte. Wer dieses Szenario durchdenkt, kommt  zwangsläufig zu dem Schluss: Atomausstieg!   
  Ausbau der erneuerbaren  Energien! Doch welche Folgen hat dieser grundlegende Richtungswechsel?  Konventionelle Kraftwerke (fossil oder nuklear) haben den Vorteil, dass  Energie bedarfsgerecht gewonnen und gleichmäßig in die Netze abgegeben  werden kann. Erneuerbare Energien unterliegen allerdings natürlichen  Schwankungen: Wind weht unterschiedlich stark, die Sonne scheint nicht  jeden Tag. Dabei werden besondere Anforderungen an den systematischen  Ausbau erneuerbarer Energien, Leitungsnetze und Speichertechnologien  gestellt. Doch ist der massive Ausbau erneuerbarer Energien  zwangsläufig auch mit dem Umwelt- und Naturschutz vereinbar und wie  könnte ein neues Energiekonzept für das Mandelbachtal aussehen?   
  Mit  dieser Frage hat sich die CDU Ormesheim in ihrem Politischen  Frühschoppen am 02. Oktober 2011 auseinandergesetzt. Als  Sachverständiger war Dr. Markus Monzel anwesend, der im Landesamt für  Umwelt- und Arbeitsschutz für Fragen des Umwelt- und Naturschutzes  tätig ist. Der promovierte Biogeograph war zuvor Geschäftsführer des  Biosphärenzweckverbandes Bliesgau und kennt sich daher mit den  Gegebenheiten im Bliesgau und Mandelbachtal bestens aus. Dr. Monzel  skizzierte, dass das Mandelbachtal als Teil des Biosphärenreservates  Bliesgau beim Ausbau erneuerbarer Energien eine Sonderrolle einnehme.    
  So müsse die Schaffung von Windkraft- oder Biogasanlagen den Vorgaben  der UNESCO für Biosphärenreservate entsprechen. Biosphärenreservate  seien zwar so genannte Modellregionen, in denen die nachhaltige Nutzung  natürlicher Ressourcen weiterentwickelt, erprobt und umgesetzt werden  soll, allerdings stets in Vereinbarkeit mit Mensch und Natur. Es gebe  daher immer einen gewissen Konflikt zwischen ökologischen, ökonomischen  und sozialen Aspekten. Zur Lösung dieses Spannungsverhältnisses sei  das saarländische Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zuständig. Als  Beispiel führte Dr. Monzel die Installation von Windkraftanlagen an.  
  Der neue Landesentwicklungsplan der CDU-geführten Landesregierung  fördert den Ausbau von Windkraftanlagen durch die Vergabe von geeigneten  Standorten. Durch die Errichtung von Windkraftanlagen an diesen  Standorten wäre es zumindest theoretisch möglich, ganze Ortschaften zu  einem großen Teil mit selbstproduziertem Strom zu versorgen. Auch im  Mandelbachtal gebe es einige gut geeignete Standorte, z.B. am  Ormesheimer Aussichtsturm. Wer hier eine Windkraftanlage errichten  wolle, müsse aber neben den Belangen des Lärm-, Natur-, Boden- und  Immissionsschutzes auch die Biosphärenvorgaben beachten. Erforderlich  für eine Genehmigung sei u.a. ein Naturschutzgutachten das wiederum aus  verschiedenen Teilgutachten, wie einem Fledermaus- und avifaunistischen  (Vogel-)Gutachten, bestehe.  
  Insgesamt sei die Vielzahl der zu  beachtenden gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen so  unübersichtlich, dass das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz unter 
http://www.saarland.de/dokumente/thema_immissionsschutz/Infoblatt_GEN_WIND.pdf  einen Leitfaden entwickelt habe, der Interessenten Schritt für Schritt  durch das Genehmigungsverfahren führt.
  Um einen reibungslosen  Genehmigungsablauf zu gewährleisten, empfahl Dr. Monzel eine frühzeitige  Kommunikation mit der Behörde. Unter dem Motto „Konflikte vermeiden,  Konflikte minimieren, Konflikte ausgleichen“ finde man immer einen  Kompromiss zwischen Ökologie, Ökonomie und dem Sozialen. Sollten Sie zum  Thema „Windkraftwerke im Mandelbachtal“ weitere Fragen haben, helfen  wir Ihnen gerne weiter!  
  Ihr Vorstand der CDU-Ormesheim (Tel.:  06893-4277).