Rückblick auf den politischen Frühschoppen vom 02. Oktober 2011
Der tragische Vorfall in dem japanischen Atomkraftwerk Fukushima hat auf drastische Weise gezeigt, dass Atomkraft selbst in einem Hochtechnologieland wie Japan durch die Menschen nicht beherrschbar ist. Dieser in Japan stattgefundene größte anzunehmende Unfall, der so genannte Gau, warf auch in Deutschland die Frage auf: Kann es in Deutschland auch zu einer derartigen Atom Katastrophe kommen?
Die Frage ist allerdings nicht, ob es in Deutschland zu einem Gau kommen kann; es ist vielmehr eine Frage der Wahrscheinlichkeit. Deutschland liegt, anders als Japan, nicht in einer „Georisikozone“, d.h. in einer Zone, in denen es regelmäßig zu Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Tsunamis oder sonstigen Naturkatastrophen kommt. Dennoch bleibt auch hier ein Restrisiko: menschliches und technisches Versagen, Flugzeugabstürze oder terroristische Anschläge könnten auch in Deutschland eine atomare Katastrophe auslösen. Gefahrenquellen sind aber nicht nur die Atomkraftwerke in Deutschland, sondern auch diejenigen im Ausland, die sich in Grenznähe befinden.
Zum Beispiel liegt das französische Atomkraftwerk Cattenom in unmittelbarer Grenznähe zum Saarland. Würde es dort zu einem Fukushima-ähnlichen nuklearen Zwischenfall kommen, müssten weite Teile des westlichen Saarlandes evakuiert werden. Zudem käme es auch in Saarbrücken und St. Ingbert zu einer stark erhöhten radioaktiven Strahlung, die insbesondere für Schwangere und Kinder gesundheitschädlich sein könnte. Wer dieses Szenario durchdenkt, kommt zwangsläufig zu dem Schluss: Atomausstieg!
Ausbau der erneuerbaren Energien! Doch welche Folgen hat dieser grundlegende Richtungswechsel? Konventionelle Kraftwerke (fossil oder nuklear) haben den Vorteil, dass Energie bedarfsgerecht gewonnen und gleichmäßig in die Netze abgegeben werden kann. Erneuerbare Energien unterliegen allerdings natürlichen Schwankungen: Wind weht unterschiedlich stark, die Sonne scheint nicht jeden Tag. Dabei werden besondere Anforderungen an den systematischen Ausbau erneuerbarer Energien, Leitungsnetze und Speichertechnologien gestellt. Doch ist der massive Ausbau erneuerbarer Energien zwangsläufig auch mit dem Umwelt- und Naturschutz vereinbar und wie könnte ein neues Energiekonzept für das Mandelbachtal aussehen?
Mit dieser Frage hat sich die CDU Ormesheim in ihrem Politischen Frühschoppen am 02. Oktober 2011 auseinandergesetzt. Als Sachverständiger war Dr. Markus Monzel anwesend, der im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz für Fragen des Umwelt- und Naturschutzes tätig ist. Der promovierte Biogeograph war zuvor Geschäftsführer des Biosphärenzweckverbandes Bliesgau und kennt sich daher mit den Gegebenheiten im Bliesgau und Mandelbachtal bestens aus. Dr. Monzel skizzierte, dass das Mandelbachtal als Teil des Biosphärenreservates Bliesgau beim Ausbau erneuerbarer Energien eine Sonderrolle einnehme.
So müsse die Schaffung von Windkraft- oder Biogasanlagen den Vorgaben der UNESCO für Biosphärenreservate entsprechen. Biosphärenreservate seien zwar so genannte Modellregionen, in denen die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen weiterentwickelt, erprobt und umgesetzt werden soll, allerdings stets in Vereinbarkeit mit Mensch und Natur. Es gebe daher immer einen gewissen Konflikt zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten. Zur Lösung dieses Spannungsverhältnisses sei das saarländische Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zuständig. Als Beispiel führte Dr. Monzel die Installation von Windkraftanlagen an.
Der neue Landesentwicklungsplan der CDU-geführten Landesregierung fördert den Ausbau von Windkraftanlagen durch die Vergabe von geeigneten Standorten. Durch die Errichtung von Windkraftanlagen an diesen Standorten wäre es zumindest theoretisch möglich, ganze Ortschaften zu einem großen Teil mit selbstproduziertem Strom zu versorgen. Auch im Mandelbachtal gebe es einige gut geeignete Standorte, z.B. am Ormesheimer Aussichtsturm. Wer hier eine Windkraftanlage errichten wolle, müsse aber neben den Belangen des Lärm-, Natur-, Boden- und Immissionsschutzes auch die Biosphärenvorgaben beachten. Erforderlich für eine Genehmigung sei u.a. ein Naturschutzgutachten das wiederum aus verschiedenen Teilgutachten, wie einem Fledermaus- und avifaunistischen (Vogel-)Gutachten, bestehe.
Insgesamt sei die Vielzahl der zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen so unübersichtlich, dass das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz unter
http://www.saarland.de/dokumente/thema_immissionsschutz/Infoblatt_GEN_WIND.pdf einen Leitfaden entwickelt habe, der Interessenten Schritt für Schritt durch das Genehmigungsverfahren führt.
Um einen reibungslosen Genehmigungsablauf zu gewährleisten, empfahl Dr. Monzel eine frühzeitige Kommunikation mit der Behörde. Unter dem Motto „Konflikte vermeiden, Konflikte minimieren, Konflikte ausgleichen“ finde man immer einen Kompromiss zwischen Ökologie, Ökonomie und dem Sozialen. Sollten Sie zum Thema „Windkraftwerke im Mandelbachtal“ weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Ihr Vorstand der CDU-Ormesheim (Tel.: 06893-4277).